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Dezember 2024 · Jemke Green IT Redaktion · 6 Min. Lesezeit

ElektroG-Reform: Online-Händler müssen Altgeräte per Post zurücknehmen

Viele wissen es nicht: Den alten Toaster oder das kaputte Handy muss der Handel kostenlos zurücknehmen – inzwischen auch große Supermärkte und Online-Shops. Das Elektrogesetz macht Rückgabe so einfach wie nie.

Reparatur- und Sammelort für Elektronik

Illustration · Jemke Green IT

Wer zur Rücknahme verpflichtet ist

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die EU-WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. Mit der Novelle „ElektroG3“ wurden die Rücknahmepflichten 2022 deutlich ausgeweitet: Neben dem Elektrofachhandel müssen seither auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit entsprechender Verkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, Altgeräte zurücknehmen.1,2

0 €Rücknahme ist für Verbraucher kostenlos
bis 25 cmKleingeräte: Rückgabe ohne Neukauf
65%gesetzliches Sammelziel (regelmäßig verfehlt)

Die wichtigsten Regeln im Klartext

Kleingeräte (keine Kantenlänge über 25 cm) wie Handys, Ladegeräte oder Kopfhörer kann man bei verpflichteten Händlern abgeben, ohne etwas Neues zu kaufen. Bei größeren Geräten gilt die Rücknahme in der Regel beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts (1:1). Auch der Online- und Versandhandel muss Rücknahmemöglichkeiten anbieten – bei kleineren Geräten häufig per kostenlosem Versand bzw. Rückgabeschein.

Warum die Sammelquote trotzdem hakt

Trotz eines der dichtesten Sammelnetze der Welt verfehlt Deutschland sein gesetzliches Sammelziel von 65% regelmäßig.3 Der Hauptgrund ist kein technisches, sondern ein Wissens- und Gewohnheitsproblem: Zu viele Geräte landen in der Schublade oder im Restmüll, weil die einfachen Rückgabewege unbekannt sind.

Der bessere Weg vor dem Recycling

Recycling ist gut – Weiternutzung ist besser. Bevor ein funktionsfähiges Gerät in die Verwertung geht, lohnt der Blick auf Reparatur, Spende oder Refurbished. Erst was wirklich nicht mehr zu retten ist, gehört in die zertifizierte Entsorgung.

Quellen & Literatur

  1. Bundesministerium der Justiz. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). gesetze-im-internet.de
  2. Umweltbundesamt. Elektroaltgeräte – Rücknahme und Entsorgung. umweltbundesamt.de
  3. stiftung ear. Rücknahmepflichten des Handels. stiftung-ear.de
62 Mio. Tonnen E-Schrott → 167 Mio. Alt-Handys → ← Alle Green IT Themen