Dezember 2024 · Jemke Green IT Redaktion · 6 Min. Lesezeit
ElektroG-Reform: Online-Händler müssen Altgeräte per Post zurücknehmen
Viele wissen es nicht: Den alten Toaster oder das kaputte Handy muss der Handel kostenlos zurücknehmen – inzwischen auch große Supermärkte und Online-Shops. Das Elektrogesetz macht Rückgabe so einfach wie nie.
Illustration · Jemke Green IT
Wer zur Rücknahme verpflichtet ist
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die EU-WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. Mit der Novelle „ElektroG3“ wurden die Rücknahmepflichten 2022 deutlich ausgeweitet: Neben dem Elektrofachhandel müssen seither auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit entsprechender Verkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, Altgeräte zurücknehmen.1,2
Die wichtigsten Regeln im Klartext
Kleingeräte (keine Kantenlänge über 25 cm) wie Handys, Ladegeräte oder Kopfhörer kann man bei verpflichteten Händlern abgeben, ohne etwas Neues zu kaufen. Bei größeren Geräten gilt die Rücknahme in der Regel beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts (1:1). Auch der Online- und Versandhandel muss Rücknahmemöglichkeiten anbieten – bei kleineren Geräten häufig per kostenlosem Versand bzw. Rückgabeschein.
Warum die Sammelquote trotzdem hakt
Trotz eines der dichtesten Sammelnetze der Welt verfehlt Deutschland sein gesetzliches Sammelziel von 65% regelmäßig.3 Der Hauptgrund ist kein technisches, sondern ein Wissens- und Gewohnheitsproblem: Zu viele Geräte landen in der Schublade oder im Restmüll, weil die einfachen Rückgabewege unbekannt sind.
Der bessere Weg vor dem Recycling
Recycling ist gut – Weiternutzung ist besser. Bevor ein funktionsfähiges Gerät in die Verwertung geht, lohnt der Blick auf Reparatur, Spende oder Refurbished. Erst was wirklich nicht mehr zu retten ist, gehört in die zertifizierte Entsorgung.
Quellen & Literatur
- Bundesministerium der Justiz. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). gesetze-im-internet.de
- Umweltbundesamt. Elektroaltgeräte – Rücknahme und Entsorgung. umweltbundesamt.de
- stiftung ear. Rücknahmepflichten des Handels. stiftung-ear.de